15 F 1350/17•Amtsgericht Siegen, 2018-01-16, 15 F 1350/17
Amtsgericht Siegen, 2018-01-16, 15 F 1350/17
15 F 1350/17Gericht erster Instanz16.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegen — 15 F 1350/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-16
Aktenzeichen: 15 F 1350/17
ECLI: ECLI:DE:AGSI:2018:0116.15F1350.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Frau… , wohnhaft… ,
wird von den Eheleuten …
als Kind angenommen.
Die Angenommene erhält gemäß § 1757 Abs. 1 BGB den Geburtsnamen ...
Die Wirkungen der Annahme richten sich gemäß § 1772 Abs. 1 S. 1 lit. b) BGB nach den Vorschriften über die Annahme eines Minderjährigen.
Die Angenommene erlangt mit der Adoption gemäß § 1772, 1754 Abs. 1 BGB die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Eheleute ….
Die Kosten des Verfahrens tragen die Annehmenden.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Verfahrenswert: 5.000,00 EUR (§ 42 FamGKG).
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