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14 C 79/21•Amtsgericht Siegen, 2021-09-22, 14 C 79/21
14 C 79/21Gericht erster Instanz22.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-22
Aktenzeichen: 14 C 79/21
ECLI: ECLI:DE:AGSI:2021:0922.14C79.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Normen: StVG § 7; VVG § 115 Abs.1 Nr. 1; PflVG § 1
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 208,04 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 42 % und die Beklagte 58 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 356,72 Euro festgesetzt.
Die Berufung wird zugelassen.
Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 313a ZPO abgesehen.
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