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15 F 1415/21•Amtsgericht Siegen, 2023-06-19, 15 F 1415/21
15 F 1415/21Gericht erster Instanz19.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-19
Aktenzeichen: 15 F 1415/21
ECLI: ECLI:DE:AGSI:2023:0619.15F1415.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Gegen die Antragstellerin wird ein Zwangsgeld von 1 500,00 EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 50,00 EUR ein Tag Zwangshaft festgesetzt (§§ 220, 35 FamFG).
Sie ist der Auflage aus dem Beschluss des Amtsgerichts- Familiengericht - Siegen vom 03.03.2023 nicht nachgekommen.
Ihr war Folgendes aufgegeben worden:
Angaben zu den ungeklärten Versicherungszeiten zu machen
Die Zwangsmittel werden nicht vollstreckt, wenn die Auflage binnen zwei Wochen erfüllt wird.
Die Zahlung des Zwangsgeldes befreit nicht von der Pflicht zur Erfüllung der Auflage.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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