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4 III 29/23•Amtsgericht Siegen, 2023-09-29, 4 III 29/23
4 III 29/23Gericht erster Instanz29.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-29
Aktenzeichen: 4 III 29/23
ECLI: ECLI:DE:AGSI:2023:0929.4III29.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivil Richter
In der Personenstandssache
pp.
hat das Amtsgericht Siegen am 28.09.2023 durch den Richter U. beschlossen:
Die Beteiligte zu 1) wird angewiesen, die am 29.06.2023 beantragte Geburt mit dem Vornamen des Kindes N.-B. zu beurkunden.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert wird auf 5000,00 Euro festgesetzt.
Dieser Beschluss wird erst mit Rechtskraft wirksam.
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