Amtsgericht Schleiden, 2005-01-05, 15 M 1693/04

15 M 1693/04Gericht erster Instanz05.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Schleiden — 15 M 1693/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-01-05

Aktenzeichen: 15 M 1693/04

ECLI: ECLI:DE:AGSLE:2005:0105.15M1693.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 15

Tenor

Die Erinnerung der Gläubigerin vom 10.09.2004 gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers, den Vollstreckungsauftrag vom 27.05.2004 auch wegen entstandener Kosten in Höhe von 22,43 Euro auszuführen, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Erinnerungsverfahrens hat die Gläubigerin zu tragen.

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