13 OWi 140/12 [b]•Amtsgericht Schleiden, 2012-10-23, 13 OWi 140/12 [b]
Amtsgericht Schleiden, 2012-10-23, 13 OWi 140/12 [b]
13 OWi 140/12 [b]Gericht erster Instanz23.10.2012
Regest
Die Zurverfügungstellung des gesamten Messfilms in einem nicht „gängigen Format“ stellt keine unzulässige Beschneidung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Betroffenen dar.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Schleiden — 13 OWi 140/12 [b] — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-23
Aktenzeichen: 13 OWi 140/12 [b]
ECLI: ECLI:DE:AGSLE:2012:1023.13OWI140.12B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 0
Leitsätze
Die Zurverfügungstellung des gesamten Messfilms in einem nicht „gängigen Format“ stellt keine unzulässige Beschneidung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Betroffenen dar.
Tenor
Der Antrag des Verteidigers vom 10.09.2012 ihm die in dem Beschluss vom 13.07.2012 genannte Messserie in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.