Amtsgericht Schleiden, 2017-10-24, 9 C 74/17

9 C 74/17Gericht erster Instanz24.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Schleiden — 9 C 74/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-24

Aktenzeichen: 9 C 74/17

ECLI: ECLI:DE:AGSLE:2017:1024.9C74.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivil

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet

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