9 C 74/17•Amtsgericht Schleiden, 2017-10-24, 9 C 74/17
Amtsgericht Schleiden, 2017-10-24, 9 C 74/17
9 C 74/17Gericht erster Instanz24.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Schleiden — 9 C 74/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-24
Aktenzeichen: 9 C 74/17
ECLI: ECLI:DE:AGSLE:2017:1024.9C74.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivil
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet
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