13 OWi 34/19 (b)•Amtsgericht Schleiden, 2019-04-09, 13 OWi 34/19 (b)
Amtsgericht Schleiden, 2019-04-09, 13 OWi 34/19 (b)
13 OWi 34/19 (b)Gericht erster Instanz09.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Schleiden — 13 OWi 34/19 (b) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-04-09
Aktenzeichen: 13 OWi 34/19 (b)
ECLI: ECLI:DE:AGSLE:2019:0409.13OWI34.19B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Straf
Tenor
Die Bußgeldstelle wird angewiesen, dem Verteidiger des Betroffenen die vollständige Messreihe zu der ihn betreffenden Messung nebst Passwort/Token zu übersenden.
Die Kosten des Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung sowie die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.