Amtsgericht Schleiden, 2019-04-09, 13 OWi 34/19 (b)

13 OWi 34/19 (b)Gericht erster Instanz09.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Schleiden — 13 OWi 34/19 (b) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-04-09

Aktenzeichen: 13 OWi 34/19 (b)

ECLI: ECLI:DE:AGSLE:2019:0409.13OWI34.19B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Straf

Tenor

Die Bußgeldstelle wird angewiesen, dem Verteidiger des Betroffenen die vollständige Messreihe zu der ihn betreffenden Messung nebst Passwort/Token zu übersenden.

Die Kosten des Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung sowie die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.

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