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13 OWi-107 Js 1533/21-178/21•Amtsgericht Schleiden, 2022-09-09, 13 OWi-107 Js 1533/21-178/21
13 OWi-107 Js 1533/21-178/21Gericht erster Instanz09.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-09
Aktenzeichen: 13 OWi-107 Js 1533/21-178/21
ECLI: ECLI:DE:AGSLE:2022:0909.13OWI107JS1533.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Der Betroffene wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.
Der Einziehungsbescheid vom 16.06.2021 wird aufgehoben und die Einziehungsbeteiligte auf Kosten der Staatskasse, die auch ihre notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.
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