Amtsgericht Soest, 1992-09-25, 9 C 248/02

9 C 248/02Gericht erster Instanz25.09.1992

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Soest — 9 C 248/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-09-25

Aktenzeichen: 9 C 248/02

ECLI: ECLI:DE:AGSO1:1992:0925.9C248.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilabteilung

Tenor

hat das Amtsgericht Soest

auf die mündlichen Verhandlung vom 25. September 1992

durch den Richter am Amtsgericht

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 700,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.