9 C 248/02•Amtsgericht Soest, 1992-09-25, 9 C 248/02
Amtsgericht Soest, 1992-09-25, 9 C 248/02
9 C 248/02Gericht erster Instanz25.09.1992
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Soest — 9 C 248/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-09-25
Aktenzeichen: 9 C 248/02
ECLI: ECLI:DE:AGSO1:1992:0925.9C248.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilabteilung
Tenor
hat das Amtsgericht Soest
auf die mündlichen Verhandlung vom 25. September 1992
durch den Richter am Amtsgericht
für R e c h t erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 700,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.