Amtsgericht Soest, 2010-07-19, 16 F 151/08

16 F 151/08Gericht erster Instanz19.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Soest — 16 F 151/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-19

Aktenzeichen: 16 F 151/08

ECLI: ECLI:DE:AGSO1:2010:0719.16F151.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Im Wege einstweiliger Anordnung wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht betreffend das Kind M N, geb. 00.00.1998, der bislang sorgeberechtigten Mutter entzogen und auf den Vormund übertragen. Zum Vormund wird bestimmt die Diakonie Ruhr-Hellweg, Soest.

Gerichtskosten werden für diese einstweilige Anordnung nicht erhoben. Notwendige außergerichtliche Auslagen werden den Beteiligten nicht erstattet.

Der Gegenstandswert für dieses einstweilige Anordnungsverfahren wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt.

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