16 F 151/08•Amtsgericht Soest, 2010-07-19, 16 F 151/08
Amtsgericht Soest, 2010-07-19, 16 F 151/08
16 F 151/08Gericht erster Instanz19.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Soest — 16 F 151/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-19
Aktenzeichen: 16 F 151/08
ECLI: ECLI:DE:AGSO1:2010:0719.16F151.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Im Wege einstweiliger Anordnung wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht betreffend das Kind M N, geb. 00.00.1998, der bislang sorgeberechtigten Mutter entzogen und auf den Vormund übertragen. Zum Vormund wird bestimmt die Diakonie Ruhr-Hellweg, Soest.
Gerichtskosten werden für diese einstweilige Anordnung nicht erhoben. Notwendige außergerichtliche Auslagen werden den Beteiligten nicht erstattet.
Der Gegenstandswert für dieses einstweilige Anordnungsverfahren wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt.
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