8a C 6/09•Amtsgericht Soest, 2010-08-24, 8a C 6/09
Amtsgericht Soest, 2010-08-24, 8a C 6/09
8a C 6/09Gericht erster Instanz24.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Soest — 8a C 6/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-24
Aktenzeichen: 8a C 6/09
ECLI: ECLI:DE:AGSO1:2010:0824.8A.C6.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Tenor
hat das Amtsgerichts Soestauf die mündliche Verhandlung vom 24.08.2010durch den Richter ……………
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagten nicht vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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