12 C 280/12•Amtsgericht Soest, 2013-02-06, 12 C 280/12
Amtsgericht Soest, 2013-02-06, 12 C 280/12
12 C 280/12Gericht erster Instanz06.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Soest — 12 C 280/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-06
Aktenzeichen: 12 C 280/12
ECLI: ECLI:DE:AGSO1:2013:0206.12C280.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 112,58 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten aus jeweils 7,20 EUR seit dem 06.08.2012 und 06.09.2012 sowie aus weiteren 98,18 EUR seit dem 20.07.2012 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 46,41 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2012 zu zahlen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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