Amtsgericht Soest, 2013-12-16, 12 C 207/13

12 C 207/13Gericht erster Instanz16.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Soest — 12 C 207/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-16

Aktenzeichen: 12 C 207/13

ECLI: ECLI:DE:AGSO1:2013:1216.12C207.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe von 2.000,00 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 23.09.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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