25 XIV(B) 8/17•Amtsgericht Soest, 2017-06-28, 25 XIV(B) 8/17
Amtsgericht Soest, 2017-06-28, 25 XIV(B) 8/17
25 XIV(B) 8/17Gericht erster Instanz28.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Soest — 25 XIV(B) 8/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-28
Aktenzeichen: 25 XIV(B) 8/17
ECLI: ECLI:DE:AGSO1:2017:0628.25XIV.B8.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 25
Tenor
Der Antrag vom 07.06.2017 auf Aufhebung der mit Beschluss vom 05.05.2017 angeordneten Sicherungshaft wird zurückgewiesen.
Auf den weiteren Antrag aus dem Schriftsatz vom 19.06.2017 wird die Kostenentscheidung des Beschlusses vom 05.05.2017 dahin abgeändert, dass von der Erhebung der Dolmetscherkosten nach § 81 Abs. 1 Satz 2 FamFG abgesehen wird.
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