Amtsgericht Soest, 2019-07-23, 14 C 44/17

14 C 44/17Gericht erster Instanz23.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Soest — 14 C 44/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-23

Aktenzeichen: 14 C 44/17

ECLI: ECLI:DE:AGSO1:2019:0723.14C44.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Drittwiderklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin sowie die Beklagte und Drittwiderklägerin zu gleichen Teilen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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