Amtsgericht Soest, 2019-10-08, 9 M 1915/19

9 M 1915/19Gericht erster Instanz08.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Soest — 9 M 1915/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-10-08

Aktenzeichen: 9 M 1915/19

ECLI: ECLI:DE:AGSO1:2019:1008.9M1915.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Amtsgericht Soest

Tenor

Die Erinnerung der Gläubigerin gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers, die Vollstreckung durchzuführen, wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Auslagen werden nicht erstattet.

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