5a Lw 25/99•Amtsgericht Werl, 2000-05-26, 5a Lw 25/99
Amtsgericht Werl, 2000-05-26, 5a Lw 25/99
5a Lw 25/99Gericht erster Instanz26.05.2000
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Werl — 5a Lw 25/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-05-26
Aktenzeichen: 5a Lw 25/99
ECLI: ECLI:DE:AGSO3:2000:0526.5A.LW25.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Landwirtschaftsgericht
Tenor
Der Antrag der Beteiligten B. I. auf Feststellung, dass die im Grundbuch des Amtsgerichts X für F Blatt 0315 kein Hof im Sinne der Höfeordnung ist, wird zurückgewiesen.
Der am 11. August 1922 in M, jetzt D geborene J. C. T, verstorben am 21. Febr. 1999 in X, ist bezüglich des hoffreien Vermögens beerbt worden von seiner Tochter S. T geb. K. und bezüglich des im Grundbuch des Amtsgerichts X für F Blatt 0315 eingetragenen Hofes gemäß der Höfeordnung von S. T geb. T-K..
Die Kosten des Verfahrens tragen beide Beteiligten je zur Hälfte.
Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.