4 C 362/13•Amtsgericht Werl, 2013-08-20, 4 C 362/13
Amtsgericht Werl, 2013-08-20, 4 C 362/13
4 C 362/13Gericht erster Instanz20.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Werl — 4 C 362/13 — Versäumnisurteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-20
Aktenzeichen: 4 C 362/13
ECLI: ECLI:DE:AGSO3:2013:0820.4C362.13.00
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die von ihr bewohnte Wohnung im Hause C-Straße 0, X, gelegen im Erdgeschoss, bestehend aus drei Zimmern (Wohn- / Esszimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer), Küche, Bad nebst dazugehörenden Nebenräumen wie Keller, Garage, Einstellplatz, zu räumen und an den Kläger herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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