Amtsgericht Werl, 2015-01-28, 2 XVII 79/12 G

2 XVII 79/12 GGericht erster Instanz28.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Werl — 2 XVII 79/12 G — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-01-28

Aktenzeichen: 2 XVII 79/12 G

ECLI: ECLI:DE:AGSO3:2015:0128.2XVII79.12G.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Betreuungsgericht

Tenor

wird der Betreuerin, Frau T. K., für die in den Vergütungszeitraum vom 16.03.2014 bis zum 15.12.2014 erbrachte Betreuertätigkeit ein Anspruch auf Vergütung in Höhe von pauschal 1.356,75 Euro festgesetzt.

Dieser Anspruch richtet sich gegen die Betroffene.

Die weitergehenden Anträge der Betreuerin, ihr eine Vergütung nach einem Stundensatz von 44,00 Euro festzusetzen, werden als unbegründet zurückgewiesen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Streitfrage wird die Beschwerde zugelassen.

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