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3 Ds-263 Js 682/21-568/21•Amtsgericht Werl, 2021-12-30, 3 Ds-263 Js 682/21-568/21
3 Ds-263 Js 682/21-568/21Gericht erster Instanz30.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-30
Aktenzeichen: 3 Ds-263 Js 682/21-568/21
ECLI: ECLI:DE:AGSO3:2021:1230.3DS263JS682.21.56.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafrichterin
Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.
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