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4 C 335/21•Amtsgericht Werl, 2024-05-08, 4 C 335/21
4 C 335/21Gericht erster Instanz08.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-08
Aktenzeichen: 4 C 335/21
ECLI: ECLI:DE:AGSO3:2024:0508.4C335.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger nach einem Streitwert von 4.000,00 € zu tragen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
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