3 C 279/95•Amtsgericht Steinfurt, 1995-08-10, 3 C 279/95
Amtsgericht Steinfurt, 1995-08-10, 3 C 279/95
3 C 279/95Gericht erster Instanz10.08.1995
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Steinfurt — 3 C 279/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-08-10
Aktenzeichen: 3 C 279/95
ECLI: ECLI:DE:AGST1:1995:0810.3C279.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Steinfurt
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld in Höhe von 2.400,00 DM zu zahlen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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