Amtsgericht Steinfurt, 1995-08-10, 3 C 279/95

3 C 279/95Gericht erster Instanz10.08.1995

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Steinfurt — 3 C 279/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-08-10

Aktenzeichen: 3 C 279/95

ECLI: ECLI:DE:AGST1:1995:0810.3C279.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Steinfurt

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld in Höhe von 2.400,00 DM zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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