Amtsgericht Steinfurt, 2001-09-04, 21 C 265/00

21 C 265/00Gericht erster Instanz04.09.2001

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Steinfurt — 21 C 265/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-09-04

Aktenzeichen: 21 C 265/00

ECLI: ECLI:DE:AGST1:2001:0904.21C265.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Steinfurt

Normen: BGB § 823, ZPO § 273

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor er Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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