Amtsgericht Steinfurt, 2012-04-18, 21 C 75/12

21 C 75/12Gericht erster Instanz18.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Steinfurt — 21 C 75/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-18

Aktenzeichen: 21 C 75/12

ECLI: ECLI:DE:AGST1:2012:0418.21C75.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Normen: StVO § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 9 Abs. 1

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten

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