21 C 75/12•Amtsgericht Steinfurt, 2012-04-18, 21 C 75/12
Amtsgericht Steinfurt, 2012-04-18, 21 C 75/12
21 C 75/12Gericht erster Instanz18.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Steinfurt — 21 C 75/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-18
Aktenzeichen: 21 C 75/12
ECLI: ECLI:DE:AGST1:2012:0418.21C75.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Normen: StVO § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 9 Abs. 1
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten
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