Amtsgericht Steinfurt, 2017-02-01, 10 F 3/17

10 F 3/17Gericht erster Instanz01.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Steinfurt — 10 F 3/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-02-01

Aktenzeichen: 10 F 3/17

ECLI: ECLI:DE:AGST1:2017:0201.10F3.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Normen: FamFG §§ 89, 90

Tenor

Auf Antrag des Antragstellers vom 09.01.2017 wird gegen die Antragsgegnerin ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500,00 EUR und, falls das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, für je 250,00 EUR eine Ordnungshaft von einem Tag festgesetzt.

Der darüber hinausgehende Antrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Verfahrenswert für das Vollstreckungsverfahren wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.

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