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16 OWi-540 Js 572/20-92/20•Amtsgericht Steinfurt, 2020-08-07, 16 OWi-540 Js 572/20-92/20
16 OWi-540 Js 572/20-92/20Gericht erster Instanz07.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-07
Aktenzeichen: 16 OWi-540 Js 572/20-92/20
ECLI: ECLI:DE:AGST1:2020:0807.16OWI540JS572.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Normen: BGB § 823; ZPO § 273
Die Betroffene wird wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, indem sie ihrem Hamster durch fehlende tierärztliche Versorgung und die nicht ausreichende Ernährung ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden zufügte, wobei sie fahrlässig handelte zu einer Geldbuße von 180,00 EUR verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Betroffene (§§ 1, 2, 18 I Nr. 1 TierSchG.).
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