Amtsgericht Ibbenbüren, 1995-02-14, 4 F 169/94

4 F 169/94Gericht erster Instanz14.02.1995

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Ibbenbüren — 4 F 169/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-02-14

Aktenzeichen: 4 F 169/94

ECLI: ECLI:DE:AGST2:1995:0214.4F169.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

I.

Die am ##.##.1962 vor dem Standesbeamten des Standesamtes Mettingen

  • Heiratsregister Nr. ##/1962 - geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

II.

Zu Lasten der für den Antragsteller bei dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen R 67 7674## ##) bestehenden Versorgungsanwartschaften werden Rentenanwartschaften in Höhe von 1.864,25 DM (eintausendachthundertvierundsechzig 25/100 Deutsche Mark) monatlich, bezogen auf den 31.05.1994, auf dem Versicherungskonto der Antragsgegnerin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin – Versicherungsnummer: 53 191138 # ### - begründet.

Die begründeten Rentenanwartschaften sind in Entgeltpunkte umzurechnen.

III.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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