4 F 169/94•Amtsgericht Ibbenbüren, 1995-02-14, 4 F 169/94
Amtsgericht Ibbenbüren, 1995-02-14, 4 F 169/94
4 F 169/94Gericht erster Instanz14.02.1995
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Ibbenbüren — 4 F 169/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-02-14
Aktenzeichen: 4 F 169/94
ECLI: ECLI:DE:AGST2:1995:0214.4F169.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
I.
Die am ##.##.1962 vor dem Standesbeamten des Standesamtes Mettingen
- Heiratsregister Nr. ##/1962 - geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.
II.
Zu Lasten der für den Antragsteller bei dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen R 67 7674## ##) bestehenden Versorgungsanwartschaften werden Rentenanwartschaften in Höhe von 1.864,25 DM (eintausendachthundertvierundsechzig 25/100 Deutsche Mark) monatlich, bezogen auf den 31.05.1994, auf dem Versicherungskonto der Antragsgegnerin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin – Versicherungsnummer: 53 191138 # ### - begründet.
Die begründeten Rentenanwartschaften sind in Entgeltpunkte umzurechnen.
III.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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