Amtsgericht Ibbenbüren, 2002-06-07, 3 C 465/01

3 C 465/01Gericht erster Instanz07.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Ibbenbüren — 3 C 465/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-07

Aktenzeichen: 3 C 465/01

ECLI: ECLI:DE:AGST2:2002:0607.3C465.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 3

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckba-ren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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