3 C 172/07•Amtsgericht Ibbenbüren, 2007-06-15, 3 C 172/07
Amtsgericht Ibbenbüren, 2007-06-15, 3 C 172/07
3 C 172/07Gericht erster Instanz15.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Ibbenbüren — 3 C 172/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-15
Aktenzeichen: 3 C 172/07
ECLI: ECLI:DE:AGST2:2007:0615.3C172.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Tenor
hat das Amtsgericht Ibbenbüren im schriftlichen Verfahren gemäß § 495 a ZPOam 15. Juni 2007 für Recht erkannt:Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 576,58 Euro (i.W. fünfhundertsechsundsiebzig 58/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. März 2007 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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