30 C 66/14•Amtsgericht Ibbenbüren, 2014-06-10, 30 C 66/14
Amtsgericht Ibbenbüren, 2014-06-10, 30 C 66/14
30 C 66/14Gericht erster Instanz10.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Ibbenbüren — 30 C 66/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-10
Aktenzeichen: 30 C 66/14
ECLI: ECLI:DE:AGST2:2014:0610.30C66.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 222,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.01.2014 zu zahlen.
Weiterhin wird die Beklagte verurteilt, den Kläger von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte L und Kollegen in Höhe von 83,53 € freizustellen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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