Amtsgericht Ibbenbüren, 2014-06-10, 30 C 66/14

30 C 66/14Gericht erster Instanz10.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Ibbenbüren — 30 C 66/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-10

Aktenzeichen: 30 C 66/14

ECLI: ECLI:DE:AGST2:2014:0610.30C66.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 222,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.01.2014 zu zahlen.

Weiterhin wird die Beklagte verurteilt, den Kläger von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte L und Kollegen in Höhe von 83,53 € freizustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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