40 F 97/13•Amtsgericht Ibbenbüren, 2015-07-13, 40 F 97/13
Amtsgericht Ibbenbüren, 2015-07-13, 40 F 97/13
40 F 97/13Gericht erster Instanz13.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Ibbenbüren — 40 F 97/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-13
Aktenzeichen: 40 F 97/13
ECLI: ECLI:DE:AGST2:2015:0713.40F97.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Der Kindesmutter wird die elterliche Sorge für Q, geboren am 00.00.2006, entzogen und Vormundschaft angeordnet.
Zum Vormund wird der Fachdienst Jugend und Familie der Stadt O bestellt. Die Vormundschaft wird berufsmäßig geführt.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Auslagen der Beteiligten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert wird auf 5.000,- € festgesetzt.
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