Amtsgericht Ibbenbüren, 2015-07-13, 40 F 97/13

40 F 97/13Gericht erster Instanz13.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Ibbenbüren — 40 F 97/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-13

Aktenzeichen: 40 F 97/13

ECLI: ECLI:DE:AGST2:2015:0713.40F97.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Der Kindesmutter wird die elterliche Sorge für Q, geboren am 00.00.2006, entzogen und Vormundschaft angeordnet.

Zum Vormund wird der Fachdienst Jugend und Familie der Stadt O bestellt. Die Vormundschaft wird berufsmäßig geführt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Auslagen der Beteiligten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 5.000,- € festgesetzt.

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