44 F 210/19•Amtsgericht Ibbenbüren, 2019-12-11, 44 F 210/19
Amtsgericht Ibbenbüren, 2019-12-11, 44 F 210/19
44 F 210/19Gericht erster Instanz11.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Ibbenbüren — 44 F 210/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-12-11
Aktenzeichen: 44 F 210/19
ECLI: ECLI:DE:AGST2:2019:1211.44F210.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Amtsgericht
Tenor
Den Eltern wird das Recht zur Beantragung von Hilfe zur Erziehung gem. §§ 27 ff SGB VIII, die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltbestimmungsrecht für das noch ungeborene Kind der Frau A vorläufig entzogen.
Es wird Ergänzungspflegschaft angeordnet.
Zum Ergänzungspfleger wird das Stadt Ibbenbüren - Fachdienst Kinder, Jugend und Familie -, Alte Münsterstraße 16, 49477 Ibbenbüren bestellt.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
Verfahrenswert: 1.500,00 EUR (§§ 41, 45 FamGKG).
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