Amtsgericht Ibbenbüren, 2019-12-11, 44 F 210/19

44 F 210/19Gericht erster Instanz11.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Ibbenbüren — 44 F 210/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-12-11

Aktenzeichen: 44 F 210/19

ECLI: ECLI:DE:AGST2:2019:1211.44F210.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

Den Eltern wird das Recht zur Beantragung von Hilfe zur Erziehung gem. §§ 27 ff SGB VIII, die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltbestimmungsrecht für das noch ungeborene Kind der Frau A vorläufig entzogen.

Es wird Ergänzungspflegschaft angeordnet.

Zum Ergänzungspfleger wird das Stadt Ibbenbüren - Fachdienst Kinder, Jugend und Familie -, Alte Münsterstraße 16, 49477 Ibbenbüren bestellt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 1.500,00 EUR (§§ 41, 45 FamGKG).

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.