10 C 270/97•Amtsgericht Rheine, 1998-02-27, 10 C 270/97
Amtsgericht Rheine, 1998-02-27, 10 C 270/97
10 C 270/97Gericht erster Instanz27.02.1998
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheine — 10 C 270/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-02-27
Aktenzeichen: 10 C 270/97
ECLI: ECLI:DE:AGST3:1998:0227.10C270.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von den Klägern kann die Zwangsvollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Vorlage einer unbedingten und unbefristeten schriftlichen Bürgschaft einer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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