Amtsgericht Rheine, 1998-08-13, 4 C 227/98

4 C 227/98Gericht erster Instanz13.08.1998

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheine — 4 C 227/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-08-13

Aktenzeichen: 4 C 227/98

ECLI: ECLI:DE:AGST3:1998:0813.4C227.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 2.200,00 DM abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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