18 F 412/03•Amtsgericht Rheine, 2005-01-21, 18 F 412/03
Amtsgericht Rheine, 2005-01-21, 18 F 412/03
18 F 412/03Gericht erster Instanz21.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheine — 18 F 412/03 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-21
Aktenzeichen: 18 F 412/03
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2005:0121.18F412.03.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 18. Familienabteilung
Tenor
In Abänderung des Versäumnisurteils des Amtsgerichts X vom 16.12.2001 - 9 F 775/00 - wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin ab dem 20.09.2004 eine monatliche Unterhaltsrente in Höhe von 342,00 EUR, zahlbar und fällig bis zum 3. eines jeden Monats im Voraus zu zahlen.
Im übrigen ist die Klage zurückgenommen.
Nach einem Streitwert von (342 - 260,76) x 12 + 60) = 1.034,88 trägt die Kläge-rin 1/10, der Beklagte 9/10 der Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist für die Klägerin ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn die Kläge-rin nicht vor Beginn der Zwangsvollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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