012 L 009/10•Amtsgericht Rheine, 2011-02-07, 012 L 009/10
Amtsgericht Rheine, 2011-02-07, 012 L 009/10
012 L 009/10Gericht erster Instanz07.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheine — 012 L 009/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-07
Aktenzeichen: 012 L 009/10
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2011:0207.012L009.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilgericht - Zwangsverwaltung
Tenor
In dem Verfahren zur Zwangsverwaltung des Erbbaurechts
Grundbuchbezeichnung:
werden die Vergütung und die Auslagen des Zwangsverwalters C, N, S für den Abrechnungszeitraum vom 27.08.2010 bis 22.11.2010 wie folgt festgesetzt:
809,20 EUR Vergütung
sowie 21,65 EUR Auslagen
zzgl. ges. Mehrwertsteuer
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