14 C 391/14•Amtsgericht Rheine, 2016-05-12, 14 C 391/14
Amtsgericht Rheine, 2016-05-12, 14 C 391/14
14 C 391/14Gericht erster Instanz12.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheine — 14 C 391/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-12
Aktenzeichen: 14 C 391/14
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2016:0512.14C391.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Abteilung für Zivilsachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000,00 Euro nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 09.08.2014 zu zahlen sowie die Klägerin von ihren außergerichtlichen Kosten ihres jetzigen Prozessbevollmächtigten in Höhe von 147,56 Euro freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 75 % und die Beklagte zu 25 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Zwangsvollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.
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