14 C 193/16•Amtsgericht Rheine, 2017-05-18, 14 C 193/16
Amtsgericht Rheine, 2017-05-18, 14 C 193/16
14 C 193/16Gericht erster Instanz18.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheine — 14 C 193/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-18
Aktenzeichen: 14 C 193/16
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2017:0518.14C193.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Abteilung für Zivilsachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 225,11 Euro nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 15.05.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 88 % und die Beklagte zu 12 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird auf 1.881,97 Euro festgesetzt.
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