Amtsgericht Rheine, 2017-09-05, 4 C 200/16

4 C 200/16Gericht erster Instanz05.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheine — 4 C 200/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-05

Aktenzeichen: 4 C 200/16

ECLI: ECLI:DE:AGST3:2017:0905.4C200.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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