Amtsgericht Rheine, 2017-10-13, 14 C 132/17

14 C 132/17Gericht erster Instanz13.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheine — 14 C 132/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-13

Aktenzeichen: 14 C 132/17

ECLI: ECLI:DE:AGST3:2017:1013.14C132.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 61,61 Euro nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21.05.2017 sowie vorprozessual entstandene, nicht anrechenbare Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 Euro zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 61,61 Euro festgesetzt.

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