10 C 112/18•Amtsgericht Rheine, 2018-10-10, 10 C 112/18
Amtsgericht Rheine, 2018-10-10, 10 C 112/18
10 C 112/18Gericht erster Instanz10.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheine — 10 C 112/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-10
Aktenzeichen: 10 C 112/18
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2018:1010.10C112.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Tenor
Das Anerkenntnis-Vorbehaltsurteil vom 27.06.2018 wird insoweit für vorbehaltslos erklärt, als dass die Beklagte verurteilt wird, einen Betrag von 325,12 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 87,33 EUR seit dem 01.05.2015, aus 81,29 EUR seit dem 02.05.2016 und aus 162,82 EUR seit dem 01.12.2012 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, vorgerichtlich entstandene nicht anrechenbare Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 74,26 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.05.2018 zu zahlen.
Die weiteren Kosten des Verfahrens tragen zu 40 % der Kläger, zu 60 % die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.