4 C 117/18•Amtsgericht Rheine, 2019-03-19, 4 C 117/18
Amtsgericht Rheine, 2019-03-19, 4 C 117/18
4 C 117/18Gericht erster Instanz19.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheine — 4 C 117/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-19
Aktenzeichen: 4 C 117/18
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2019:0319.4C117.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Abteilung für Zivilsachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Allianz RS-Service GmbH zu deren Schadensnummer AS2017-800##### auf das Konto DE 29 7008 0000 0302 #### ## 54,15 € (in Worten: vierundfünfzig Euro und fünfzehn Cent) nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.01.2018 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Parteien vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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