Amtsgericht Rheine, 2019-05-16, 10 C 234/18

10 C 234/18Gericht erster Instanz16.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheine — 10 C 234/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-16

Aktenzeichen: 10 C 234/18

ECLI: ECLI:DE:AGST3:2019:0516.10C234.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Abteilung für Zivilsachen

Tenor

Unter Aufrechterhaltung des Versäumnisurteils vom 24.01.2019 im Übrigen, wird der Beklagte zu 1) verurteilt, an den Kläger Rechtsanwaltskosten in Höhe von 571,44 Euro, nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.11.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages fortgesetzt werden.

Der Streitwert wird auf 12.545 Euro festgesetzt

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