14 C 163/19•Amtsgericht Rheine, 2019-11-28, 14 C 163/19
Amtsgericht Rheine, 2019-11-28, 14 C 163/19
14 C 163/19Gericht erster Instanz28.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheine — 14 C 163/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-28
Aktenzeichen: 14 C 163/19
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2019:1128.14C163.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird auf 1.312,00 Euro festgesetzt.
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