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10 C 30/20•Amtsgericht Rheine, 2020-08-31, 10 C 30/20
10 C 30/20Gericht erster Instanz31.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-31
Aktenzeichen: 10 C 30/20
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2020:0831.10C30.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 475,77 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins jährlich seit dem 08.11.2019 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, die restliche vorgerichtliche Rechtsanwaltsvergütung in Höhe von 78,90 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins jährlich seit dem 29.02.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreit trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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