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14 C 253/22•Amtsgericht Rheine, 2023-06-07, 14 C 253/22
14 C 253/22Gericht erster Instanz07.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-07
Aktenzeichen: 14 C 253/22
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2023:0607.14C253.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 546,41 Euro nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2022 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 81,68 Euro nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.12.2022 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 546,41 Euro festgesetzt.
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