11 C 198/88•Amtsgericht Siegburg, 1989-03-13, 11 C 198/88
Amtsgericht Siegburg, 1989-03-13, 11 C 198/88
11 C 198/88Gericht erster Instanz13.03.1989
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 11 C 198/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-03-13
Aktenzeichen: 11 C 198/88
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:1989:0313.11C198.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen die Zwangsvollstreck¬ung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 800,- DM abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor in der¬selben Höhe Sicherheit leisten.
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