Amtsgericht Siegburg, 1989-03-13, 11 C 198/88

11 C 198/88Gericht erster Instanz13.03.1989

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 11 C 198/88 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1989-03-13

Aktenzeichen: 11 C 198/88

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:1989:0313.11C198.88.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen die Zwangsvollstreck¬ung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 800,- DM abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor in der¬selben Höhe Sicherheit leisten.

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