33 F 105/89•Amtsgericht Siegburg, 1989-05-25, 33 F 105/89
Amtsgericht Siegburg, 1989-05-25, 33 F 105/89
33 F 105/89Gericht erster Instanz25.05.1989
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 33 F 105/89 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1989-05-25
Aktenzeichen: 33 F 105/89
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:1989:0525.33F105.89.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 33. Familienabteilung
Tenor
Auf Antrag des Klägers erklärt sich das Amtsgericht L für
örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das ausschließlich zuständige Amtsgericht T.
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