Amtsgericht Siegburg, 2002-03-21, 8 C 354/01

8 C 354/01Gericht erster Instanz21.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 8 C 354/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-21

Aktenzeichen: 8 C 354/01

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2002:0321.8C354.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilabteilung

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Siegburg vom 11.01.02 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 900 € abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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